Neben Gesetz und Tatkraft beschreibt Montesquieu die Tugend als zusätzliche Triebkraft eines Volksstaates. Tugend wird dabei als Gegensatz zu Ehrgeiz, Parteigeist und Geiz beschrieben. In seinem Kapitel über die Erziehung unter der republikanischen Regierung definiert Montesquieu die Tugend positiv als „Liebe zu den Gesetzen und zum Vaterland“. Diese wichtigste Stütze der Demokratie werde nach Möglichkeit von tugendhaften Vätern vermittelt. In Monarchien hingegen wird die Tugend durch Gesetze überflüssig. Anstelle der Tugend verfügt die Monarchie über die Triebkraft der Ehre (Standesbewußtsein), die jedoch zwar gute Bürger, aber keine guten Menschen schaffen kann, da nur die Tugend zu einer selbstlosen Vaterlandsliebe befähige. Die Liebe zur Demokratie, und damit die Liebe zur Gleichheit, schränke den Ehrgeiz ein „auf den einzigen Wunsch und das einzige Glück, dem Vaterland größere Dienste als die anderen Bürger zu leisten.“ Dabei steht Montesquieu den außergewöhnlich Begabten und Vermögenden skeptisch gegenüber. „Besonnene Leute“ und ein großer Mittelstand seien für eine Republik am vorteilhaftesten. Denn die übertriebene Gleichheit führe, darin folgt Montesquieu den klassischen Denkern, zur Despotie eines Einzelnen, da sich dann Anarchie ausbreite, wenn „alle Leute befehlen beziehungsweise sich keiner befehlen läßt“ und die Laster den letzen Rest Freiheit zur Last werden lassen. In einer Demokratie in guter Ordnung sei man gleich in seiner Eigenschaft als Staatsbürger, in einer schlechten Demokratie sei man es auch als Autoritätsperson. Einen speziellen Grund für diese Entartung des Volkes sei in großen Erfolgen unter wesentlicher Mitwirkung des Volkes zu suchen, da diese übermäßigen Stolz erzeugen. Um in einer Republik Gleichheit herzustellen, bietet Montesquieu verschiedenen Möglichkeiten an: bei Gründung einer Republik lohne sich die gleichmäßige Aufteilung der Äcker, wobei die Parzellen klein sein sollen. Eine zusätzliche Regulierung des Erbrechts, der Schenkungen und des Vertragsrechts schließe die Bildung zu großer Vermögen aus. Die Einführung „eines Zensus, der die Unterschiede einschränkt oder bei einem bestimmten Punkt festlegt“ diene dem gleichen Zweck. Unter Gleichheit versteht Rousseau hingegen nicht die völlige Gleichverteilung von Besitz, sondern nur die Ausschaltung von übermäßigen Ungerechtigkeiten und erkaufter politischer Macht. Die Freiheit beschränkt sich für Montesquieu darauf, daß man „zu tun vermag, was man wollen soll, und man nicht zu tun gezwungen wird, was man nicht wollen soll“. Sie sei gekoppelt an die Gesetzmäßigkeit und eine maßvolle Regierung, in der die Macht nicht mißbraucht werde. Um diesem Mißstand vorzubeugen schlägt Montesquieu vor, die Verfassung so einzurichten, daß die Macht durch Macht gebremst wird. Dies führt ihn zu einer Beschreibung der englischen Verfassung und ihrer Gewaltenteilung in König, Oberhaus und Unterhaus, wobei jedoch zu beachten ist, daß er das englische System nicht einfach verherrlicht. In anderen Werken äußert er sich sehr kritisch über die englische Verfassung. Vor allem imponiert ihm jedoch die Sicherheit des Bürgers vor dem Zugriff der Regierung. Mischverfassungen sind für ihn nicht per se die besten Verfassungen, es sind nur die, die ihm für Monarchien in Flächenstaaten am geeignetsten erscheinen. Je demokratischer ein Staat sei, um so wichtiger sei Rechtssicherheit, wobei für einen maßvollen Staat nur maßvolle Strafen angebracht seien. Bei Rousseau findet sich eine Differenzierung der Gesetzesformen entsprechend den modernen Vorstellungen in Staatsgesetze (Grundgesetze), bürgerliche Gesetze und Strafgesetze. Darüber hinaus nennt er eine vierte Form der Gesetze, die „Sitten und Gebräuche“ die die anderen Gesetze beleben und\oder ersetzen, wenn der Staat alt wird und die Gewohnheit an die Stelle der Staatsgewalt tritt.